5-Familienhaus mit Gewerbefläche im Erdgeschoss in begehrter Lage von Bielefeld-Mitte!

33604 Bielefeld

590.000,00 €
Kaufpreis
524 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
33604 Bielefeld
Nutzungsart
Wohnen, Anlageobjekt
Immobilientyp
Haus
Grundstück
524 m2
Vermietbare Fläche
400 m2
Online-ID
9439842
Anbieter-ID
PB-BI-1160 (1/830)
Stand vom
07.05.2024
Kauf­preis
590.000,00 €
Provision für Käufer
3,57 % Provision inkl. 19 % MwSt.

Ist-Mieteinnahmen pro Monat: 31.000,00 €

Soll-Mieteinnahmen pro Monat:

Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarf
201.9 kWhm2a
Baujahr
1961
Baujahr laut Energieausweis
1961
Primärer Energieträger
Gas
Befeu­e­rungs­art
Gas

Dieses ansprechende Wohn- und Geschäftshaus wurde 1961 auf einem ca. 524 m² großen Grundstück in attraktiver Lage von Bielefeld-Mitte erbaut. Aufgrund der zentralen Lage sind alle Annehmlichkeiten des Alltags innerhalb kürzester Zeit erreicht. Das Haus verfügt über fünf Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Die Gesamtwohn- und Nutzfläche beläuft sich auf ca. 400 m². Das Haus ist vollunterkellert und bietet eine Gemeinschaftswaschküche, einen Heizungsraum mit einer neuen Gaszentralheizung sowie fünf weitere Kellerräume. Abgerundet wird das Platzangebot durch eine Garage, welche Platz für einen PKW bietet. Die Einheiten sind hier im Folgenden aufgeführt: EG Gewerbeeinheit: ca. 140 m² 1. OG Wohnung: ca. 151 m² DG-Wohnung 1: ca. 17 m² DG-Wohnung 2: ca. 35 m² DG-Wohnung 3: ca. 56 m² Das Objekt erzielt derzeit eine Jahresnettokaltmiete von rund 31.000 €. Durch die erstklassige Lage und die geschickte Vermietung, einschließlich des langjährigen Gewerbemieters, stellt dieses Objekt ein äußerst attraktives Investment für Kapitalanleger dar. Sind Sie neugierig geworden? Dann vereinbaren Sie gerne einen Besichtigungs- oder Beratungstermin mit uns!

Ausstattung

- Terrasse und Balkone - Garten - Garage - vollunterkellert - Gemeinschaftswaschküche - neue Gaszentralheizung - ca. 31.000, -€ Jahresnettokaltmiete

Lage

Der Bielefelder Stadtbezirk Mitte liegt an der Nordostseite des Teutoburger Waldes und ist der zentrale Stadtbezirk der kreisfreien Stadt Bielefeld. Bielefeld Mitte hat neben der Alt- und der Neustadt einige Parks und Naherholungsgebiete, wie beispielsweise die Sparrenburg als Bielefelder Wahrzeichen zu bieten. Wohnen und Arbeiten im Stadtbezirk Mitte bedeutet auch, dass man hier mitten in der Stadt ist. Deshalb können alle öffentlichen Einrichtungen zentral und verkehrsgünstig erreicht werden. Die Fußgängerzone sowie ein abwechslungsreiches Gastronomieangebot laden zum Bummeln, Verweilen und Genießen ein. Bielefeld Mitte ist infrastrukturell bestens angebunden und bietet Anschlussstellen an den Ostwestfalendamm sowie an die Autobahnen 2 und 33. Im Stadtbezirk Mitte liegen die beiden Knotenpunkte des öffentlichen Personenverkehrs, der Bielefelder Hauptbahnhof und der Jahnplatz. Die vier Linien der Stadtbahn Bielefeld verlaufen zwischen dem Rathaus und dem Hauptbahnhof gebündelt, um dann in sieben Richtungen für eine schnelle Anbindung der von ihnen bedienten Stadtteile an das Stadtzentrum zu sorgen. Der Bielefelder Hauptbahnhof im Stadtbezirk Mitte ist der wichtigste Bahnhof der Region Ostwestfalen-Lippe und ist als Knotenpunkt zwischen Fern- und Regionalverkehr von Bedeutung.

Sonstiges

Aktuelle Finanzierungsprobleme? Förderungspakete für Wohnimmobilien nutzen! Für junge Familien oder energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es lukrative Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter! Weitere Objekte finden Sie auf unserer Homepage: www.floettmann-immobilien.de Wir sind spezialisiert auf: • Wohnungen zur Miete • Wohnungen zum Kauf • Häuser zur Miete • Häuser zum Kauf • Gewerbeimmobilien • Anlageimmobilien • Auslandsimmobilien • Seniorenimmobilien • Ferienimmobilien auf Mallorca Tätig in: • Bielefeld • Lippe (Kreis) • Gütersloh (Kreis) • Paderborn • Bad Salzuflen • Herford (Kreis) Weitere Dienstleistungen umfassen: • Bewertungen und Gutachten • Architektenleistungen • Bauträger Geldwäschegesetz: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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Horst Flöttmann Immobilien Planen+Bauen GmbH

Simon Jürgens

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