Bei diesem Angebot handelt es sich um ein Baugrundstück in Gütersloh-Avenwedde, welches eine Gesamtgrundstücksgröße von 593 m² vorzuweisen hat. Laut Bebauungsplan kann das Grundstück voraussichtlich mit einem Ein-Zweifamilienhaus in ein-zweigeschossiger Bauweise bebaut werden. Das Grundstück ist teilerschlossen. Gern unterstützen wir Sie bei der Beratung, Planung, Bebauung und Finanzierung Ihres Bauvorhabens. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Fordern Sie gerne das Exposé und weitere Unterlagen an. Für ein Beratungsgespräch stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung!
Geschäfte des täglichen Bedarfs, Gastronomien, Schulen so wie auch Ärzte und Apotheken sind schnell erreichbar. In Avenwedde haben Sie eine gute Anbindung an den ÖPNV und auch die Autobahnen A33 und die A2 sind in wenigen Minuten erreichbar. Die Nähe zu den Städten Gütersloh und Bielefeld, macht Avenwedde sowohl für jung als auch für alt attraktiv.
Aktuelle Finanzierungsprobleme? Förderungspakete für Wohnimmobilien nutzen! Für junge Familien oder energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es lukrative Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter! Weitere Objekte finden Sie auf unserer Homepage: www.floettmann-immobilien.de Wir sind spezialisiert auf: • Wohnungen zur Miete • Wohnungen zum Kauf • Häuser zur Miete • Häuser zum Kauf • Gewerbeimmobilien • Anlageimmobilien • Auslandsimmobilien • Seniorenimmobilien • Ferienimmobilien auf Mallorca Tätig in: • Bielefeld • Lippe (Kreis) • Gütersloh (Kreis) • Paderborn • Bad Salzuflen • Herford (Kreis) Weitere Dienstleistungen umfassen: • Bewertungen und Gutachten • Architektenleistungen • Bauträger Geldwäschegesetz: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Horst Flöttmann Immobilien Planen+Bauen GmbH
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