Dieses Angebot umfasst ein bereits projektiertes Baugrundstück für ein 6-Familienhaus mit einer Größe von 1.303 m² in Bielefeld-Heideblümchen. Es liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor und der Bauantrag wurde bereits bei der Stadt eingereicht. Das Grundstück ist wie folgt projektiert: - ein Gebäude mit 6 Wohneinheiten - ca. 514 m² Wohnfläche - ca. 100 m² Gemeinschaftsnutzfläche - 2 Vollgeschosse - Satteldach 30° - nicht unterkellert - Terrassen und Balkone - 6 PKW-Stellplätze - öffentlich geförderter Wohnungsbau möglich Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie gern einen Besichtigungs- oder Beratungstermin mit uns!
Der Bielefelder Stadtteil Sennestadt liegt südlich des Teutoburger Waldes zwischen dem Bielefelder Stadtteil Senne, Oerlinghausen und Schloß Holte-Stukenbrock. Sennestadt ist größtenteils von Wohnbebauung, landwirtschaftlichen Nutzflächen, dem Naturschutz und den zur Naherholung dienenden Grün- und Waldflächen geprägt. Eine Vielzahl an Spazier- und Fahrradwegen im Teutoburger Wald sowie in Richtung Oerlinghausen und Schloß Holte sind aus allen Teilen Sennestadts schnell erreicht. Eine gute Nahversorgung mit verschiedenen Supermärkten, Bäckereien, Apotheken und Ärztehäusern ist gewährleistet und auch das kleine, aber feine Gastronomieangebot kann sich sehen lassen. Verschiedene Kindergärten sowie Grund- und weiterführende Schulen lassen Sennestadt zu einem attraktiven Standort für Familien werden. Durch die direkte Anbindung an die Autobahn A2 und an die A33 ist Sennestadt als besonders verkehrsgünstig zu bezeichnen. Die Nordwestbahn verbucht in Sennestadt einen Haltepunkt und der Bielefelder Hauptbahnhof ist in weniger als 10 Minuten erreicht. Verschiedene Busverbindungen verbinden den Ortsteil in alle Himmelsrichtungen mit den Nachbarorten und mit dem Bielefelder Zentrum. Die Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 von Senne nach Sennestadt ist derzeit in Planung.
Aktuelle Finanzierungsprobleme? Förderungspakete für Wohnimmobilien nutzen! Für junge Familien oder energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es lukrative Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter! Weitere Objekte finden Sie auf unserer Homepage: www.floettmann-immobilien.de Wir sind spezialisiert auf: • Wohnungen zur Miete • Wohnungen zum Kauf • Häuser zur Miete • Häuser zum Kauf • Gewerbeimmobilien • Anlageimmobilien • Auslandsimmobilien • Seniorenimmobilien • Ferienimmobilien auf Mallorca Tätig in: • Bielefeld • Lippe (Kreis) • Gütersloh (Kreis) • Paderborn • Bad Salzuflen • Herford (Kreis) Weitere Dienstleistungen umfassen: • Bewertungen und Gutachten • Architektenleistungen • Bauträger Geldwäschegesetz: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Horst Flöttmann Immobilien Planen+Bauen GmbH
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